Schichtzuschlag-Rechner
Geben Sie Schichtbeginn, Schichtende und den Stundenlohn ein. Der Rechner erkennt automatisch, welche Stunden als Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden zählen — inklusive Feiertagen für Ihr Bundesland.
Zuschlagssätze je Bundesland
Die Zuschlagssätze für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im jeweiligen BDSW-Lohntarifvertrag geregelt und unterscheiden sich je nach Bundesland. Bayern hat als einziges Bundesland differenzierte Tag/Nacht-Sätze für Sonn- und Feiertagsarbeit.
| Bundesland | Nachtzuschlag | Nachtzeit | Sonntagszuschlag | Feiertagszuschlag |
|---|---|---|---|---|
| Bayern (LTV Nr. 38) | 23 % | 20–06 Uhr | 26 % / 3 % (Nacht) | 100 % / 77 % (Nacht) |
| Baden-Württemberg | 15 % | 20–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Berlin | 10 % | 22–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Brandenburg | 10 % | 22–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Bremen | 5 % | 23–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Hamburg | 15 % | 20–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Hessen | 12 % / 25 % (Nacht) | 20–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| NRW | 10 % | 22–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Sachsen | 10 % | 23–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Schleswig-Holstein | 10 % | 20–06 Uhr | 25 % | 100 % |
| Thüringen | 10 % | 22–06 Uhr | 25 % | 100 % |
In Bayern wird bei Sonntagsnacht- und Feiertagsnachtarbeit der Nachtzuschlag (23 %) immer zusätzlich zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag gezahlt. Nachts gilt beim Feiertagszuschlag 77 % statt 100 % — zusammen mit dem Nachtzuschlag ergibt das wieder 100 % Gesamtzuschlag, der jedoch für § 3b EStG separat ausgewiesen werden muss.
§ 3b EStG: Steuerfreie Zuschläge
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das macht sie zu einem bedeutenden Kostenfaktor, der exakt dokumentiert sein muss.
- Nachtzuschläge: steuerfrei bis 25 % des Grundlohns
- Sonntagszuschläge: steuerfrei bis 50 %
- Feiertagszuschläge: steuerfrei bis 125 % (1. Mai / Weihnachten bis 150 %)
- Bemessungsgrundlage: maximal 50 € Stundenlohn
- Voraussetzung: tatsächlich geleistete Arbeit, lückenlose Zeitdokumentation
Fehlt bei einer Betriebsprüfung der Nachweis für einzelne Zuschlagsstunden, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit rückwirkend versagen — inklusive Nachzahlung von Lohnsteuer und Sozialabgaben für bis zu vier Jahre. Digitale Zeiterfassung mit automatischer Zuordnung ist hier deutlich sicherer als manuelle Excel-Listen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Nachtzuschlag im Sicherheitsdienst?
Der Nachtzuschlag variiert je nach Bundesland: Bayern 23 % (20–06 Uhr), Baden-Württemberg 15 % (20–06 Uhr), NRW und Berlin je 10 % (22–06 Uhr). Die genauen Sätze sind im jeweiligen BDSW-Lohntarifvertrag geregelt. Der Rechner oben wählt den korrekten Satz automatisch anhand Ihres Bundeslandes.
Was passiert, wenn Nacht- und Sonntagsstunden zusammenfallen?
In den meisten Bundesländern werden beide Zuschläge addiert. In Bayern gilt eine Sonderregelung laut LTV Nr. 38: Der Sonntagsnachtzuschlag beträgt nur 3 %, dafür wird der Nachtzuschlag (23 %) immer zusätzlich gezahlt — Summe also 26 %. Der Rechner berücksichtigt diese Sonderregel automatisch.
Sind Schichtzuschläge steuerfrei?
Ja, bis zu bestimmten Grenzen nach § 3b EStG: Nachtzuschlag bis 25 %, Sonntagszuschlag bis 50 %, Feiertagszuschlag bis 125 %. Die steuerfreien Anteile sind auch sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist immer eine lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Zuschlagsstunde.
Gilt der Rechner auch für den Veranstaltungsdienst?
Für den Veranstaltungsdienst gelten in vielen Bundesländern abweichende Sonntagszuschläge (oft nur 10 % statt 25 %). Der Rechner berechnet die Standardsätze für den Objektschutz — für Veranstaltungsdienst bitte den entsprechenden Tarifvertrag prüfen.
Fazit
Die korrekte Berechnung von Schichtzuschlägen ist im Sicherheitsgewerbe komplex: unterschiedliche Sätze je Bundesland, Schichten über Mitternacht, wechselnde Feiertagsregeln. Wer das manuell in Excel löst, riskiert nicht nur Fehler bei der Lohnabrechnung, sondern auch Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns unter info@roster365.net oder fordern Sie direkt Ihren kostenlosen Testzugang an.