Viele Inhaber kleiner Sicherheitsdienste kalkulieren ihren Angebotspreis noch über den Daumen – ein Aufschlag auf den Tariflohn, fertig. Das Problem: Tariflöhne unterscheiden sich je nach Bundesland um mehrere Euro pro Stunde, Zuschläge zwischen 10 und 100 Prozent je nach Land und Tätigkeit – und sie werden nicht überall gleich berechnet.
Der Stundenverrechnungssatz ist die Kostengröße, die tatsächlich in ein Angebot gehört – nicht der Tariflohn allein. Er setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: dem tariflichen Grundlohn Ihres Bundeslandes, den Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft), einer Umlage für Ihre Gemeinkosten (Disposition, Fahrzeuge, Verwaltung) und einem Gewinn- und Risikoaufschlag.
Besonders knifflig wird es bei Zuschlägen – und die unterscheiden sich nicht nur in der Höhe, sondern teils auch in der Berechnungsmethode. In Hessen erhält ein Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz nur 12 % Nachtzuschlag, während für andere Tätigkeitsgruppen im selben Tarifvertrag 25 % gelten. In Nordrhein-Westfalen wurde die Berechnungsbasis für den Nachtzuschlag zum 1. Juni 2024 umgestellt: Bis dahin galt ein fixer tariflicher Referenzlohn statt des eigenen Stundenlohns – ein Detail, das in älteren Kalkulationsvorlagen häufig übersehen wird und bei rückwirkenden Berechnungen weiterhin relevant ist. Wer hier falsch rechnet, kalkuliert nicht nur ungenau, sondern riskiert bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Nachzahlungen – die prüft bei allgemeinverbindlichen Tarifen den Tariflohn inklusive Zuschläge als Untergrenze, nicht den gesetzlichen Mindestlohn.
Stundenverrechnungssatz-Rechner
Objektschutz I15,11 €
22 %3,32 €
35 %6,45 €
10 %2,49 €
Wer in mehreren Bundesländern oder an mehreren Standorten disponiert, kennt das Problem: Ein pauschaler Stundensatz über alle Objekte hinweg funktioniert nicht. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit verdient in NRW ab Februar 2026 tariflich 22,28 Euro pro Stunde, in Hessen ab 2026 nur 20,07 Euro – bei vergleichbarer Qualifikation. Selbst innerhalb eines Bundeslands gibt es Unterschiede: In Bayern zahlt Ortsklasse S (München-Stadt und das S-Bahn-Umland) tariflich 3,5 % mehr als der Rest des Freistaats. Wer seinen Dienstplan pro Standort mit dem jeweils gültigen Tarif hinterlegt, hat die tatsächlichen Personalkosten im Griff, statt sie am Monatsende zu erraten.
Tarifdaten NRW und Bayern im Überblick
Die folgenden Werte sind direkt aus den Original-Lohn-, Mantel- und Entgelttarifverträgen entnommen und bilden die Grundlage für die Vorschlagswerte im Rechner oben. Für alle weiteren Bundesländer folgt die Freischaltung in einer späteren Version.
| Bundesland | Objektschutz | Fachkraft f. Schutz u. Sicherheit | Nachtzuschlag | Sonntagszuschlag | Feiertagszuschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| NRW (ab 01.02.2026) | 15,11 € | 22,28 € | 10 % | 50 % | 100 % |
| Bayern (ab 01.01.2026, OK1) | 14,92 € | 21,06 € | 23 % | 26 % / 3 % (Nacht) | 100 % / 77 % (Nacht) |
Laut der amtlichen Bekanntmachung vom 1.7.2025 sind von der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) mehrere Lohngruppen ausgenommen – darunter die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (LG10). Diese Sätze sind nur für tarifgebundene (BDSW-Mitglieds-) Betriebe mit Sitz in Bayern verpflichtend, nicht für jeden Sicherheitsdienst. Die Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge selbst sind über eine separate, seit 2007 bestehende AVE breiter abgesichert und von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenverrechnungssatz als Sicherheitsdienst?
Der Stundenverrechnungssatz setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: dem tariflichen Grundlohn Ihres Bundeslandes (ggf. plus Zuschlag), den Lohnnebenkosten (ca. 20–25 %), einer Umlage für Ihre Gemeinkosten und einem Gewinn- und Risikoaufschlag. Der Rechner oben berechnet alle vier Schritte automatisch.
Welche Kosten gehören in die Gemeinkosten-Umlage?
Dazu zählen alle Kosten, die nicht direkt einem Einsatz zugerechnet werden können – z. B. Disposition und Verwaltung, Fahrzeuge, Ausstattung, Miete, Versicherungen und Software. Üblich ist ein prozentualer Aufschlag auf die beladenen Lohnkosten.
Muss ich Zuschläge im Angebotspreis einrechnen?
Ja. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind Teil der tatsächlichen Personalkosten und müssen in die Kalkulation einfließen, sonst wird der Einsatz zum Verlustgeschäft. Der Rechner bildet dies über die Auswahl der Zuschlagsart ab.
Gilt der Tarifvertrag auch für Betriebe ohne BDSW-Mitgliedschaft?
Das kommt auf die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) an. In Bayern gilt die AVE vom 1.7.2025 nur für Betriebe mit Sitz in Bayern und nimmt bestimmte Lohngruppen ausdrücklich aus. Für nicht tarifgebundene bzw. auswärtige Betriebe sind diese Sätze eine Orientierung, aber keine rechtliche Pflicht.
Warum wurde die Berechnungsbasis des Nachtzuschlags in NRW 2024 geändert?
Bis 31.05.2024 wurde der NRW-Nachtzuschlag auf einen fixen Referenzlohn berechnet. Seit 1. Juni 2024 gilt laut Protokollnotiz vom 03.05.2024 die Berechnung auf dem eigenen Stundenlohn – wie bereits in Bayern und Hessen. Der Prozentsatz von 10 % blieb unverändert, nur die Bemessungsgrundlage wurde umgestellt.
Gilt die Allgemeinverbindlicherklärung in Bayern auch für Betriebe mit Sitz außerhalb Bayerns?
Nein. Die bayerische AVE erfasst laut amtlicher Bekanntmachung nur Betriebe mit Sitz in Bayern sowie Arbeitnehmer, die dem Direktionsrecht eines dort gelegenen Betriebs unterliegen. Ein auswärtiger Sicherheitsdienst, der lediglich in Bayern tätig ist, fällt nicht automatisch darunter.
Fazit
Wer seinen Angebotspreis nur über den Daumen kalkuliert, riskiert entweder zu teure Angebote – oder Aufträge, die unterm Strich draufzahlen. Der Stundenverrechnungssatz macht alle vier Kostenbausteine transparent und ist die Grundlage für ein tragfähiges Angebot.
Für die reine Zuschlagsberechnung einer einzelnen Schicht (Lohnabrechnung statt Angebotskalkulation) nutzen Sie unseren Zuschlagsrechner für Sicherheitsdienste.
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